(22.09.2020) Eine Mieterin, die jahrelang mit den anderen Hausbewohnern im Streit liegt, stört nachhaltig den Hausfrieden und muss ihre Wohnung räumen. Das Verhalten ihres Lebensgefährten, der sich mit ihrem Einverständnis in der Wohnung aufhält und Mitmieter beleidigt sowie bedroht, kann zu ihren Lasten berücksichtigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25.08.2020 entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mieterin muss Wohnung wegen Störung des Hausfriedens räumen