Mieterin muss Wohnung wegen Störung des Hausfriedens räumen

(22.09.2020) Eine Mie­te­rin, die jah­re­lang mit den an­de­ren Haus­be­woh­nern im Streit liegt, stört nach­hal­tig den Haus­frie­den und muss ihre Woh­nung räu­men. Das Ver­hal­ten ihres Le­bens­ge­fähr­ten, der sich mit ihrem Ein­ver­ständ­nis in der Woh­nung auf­hält und Mit­mie­ter be­lei­digt sowie be­droht, kann zu ihren Las­ten be­rück­sich­tigt wer­den. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Be­schluss vom 25.08.2020 ent­schie­den.

Quelle: IMR News Mietrecht
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