(18.09.2020) Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, den Entwurf der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) (19/18791, 19/19369, 19/19655 Nr. 5) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/22634) angenommen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundestag beschließt Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz