Bei der Betriebsratswahl darf keine Verwechslungsgefahr zwischen mehreren Vorschlagslisten eintreten. Eine solche Verwechslungsgefahr ist gegeben, wenn neben der Gewerkschaft „ver.di“ außerdem eine Liste mit der gewählten Bezeichnung „Fair.die“ antritt. Eine unter diesen Bedingungen durchgeführte Betriebsratswahl ist daher unwirksam.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Verwechslungsgefahr bei der Betriebsratswahl: Fair.die oder Ver.di