Beruf und Wohnung

Was ist erlaubt und wann muss der Vermieter zustimmen?

(27.05.2020) Wird die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, ist eine berufliche oder gewerbliche Nutzung nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) grundsätzlich nicht gestattet. Anders nur, wenn im Mietvertrag auch eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist (Mischmietverhältnis) oder der Vermieter der beruflichen Nutzung der Wohnung zustimmt oder er sie erlauben muss.

Quelle: IBR News
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