(07.05.2020) Die Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft setzt nicht voraus, dass es sich bei dem Ersterwerb von dem teilenden Eigentümer um einen Bauträgervertrag handelt. Diese Grundsätze gelten vielmehr unabhängig davon, ob der Erwerbsvertrag eine Errichtungs-, Herstellungs- oder Sanierungsverpflichtung umfasst, für jeden Ersterwerb vom teilenden Eigentümer. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 14.02.2020.
Quelle: IBR News
Link: Jeder Ersterwerber vom teilenden Eigentümer ist werdender Eigentümer