Der Schulleiter der Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik hat keinen einstweiligen Rechtsschutz gegen seine Freistellung und ein erteiltes Hausverbot bekommen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen: Keine vorläufige Beschäftigung des Schulleiters der Staatlichen Ballettschule Berlin