(28.04.2020) Durch die Corona-Pandemie kommt es zu Einschränkungen in vielen Lebensbereichen. Die sich täglich verschärfende Lage kann auch dazu führen, dass es Unternehmen unverschuldet nicht möglich ist, für die Aufrechterhaltung ihrer Präqualifikation im Verzeichnis PQ-VOB vorzulegende Nachweise rechtzeitig beizubringen. Dies würde zu einer Streichung aus dem Präqualifikationsverzeichnis führen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Präqualifizierungsverfahrens von Bauunternehmen erleichtert