Wohnungseigentum darf nicht Eigentum zweiter Klasse werden

Verbraucherverbände wenden sich gegen falsche Reformansätze der Bundesregierung

(25.03.2020) Getsren brachte die Bundesregierung einen Entwurf zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) ein. Verbraucherverbände stellen fest, dass starke Eingriffe in die Eigentümerrechte und die Eigentumsgarantie vorgesehen sin d. Eigentumswohnungen würden insgesamt gesehen zu einem „Eigentum zweiter Klasse“. Das widerspricht den gesellschafts- und wohnungspolitischen Zielen des Eigentumserwerbs breiter Bevölkerungsschichten.

Quelle: IBR News
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Wohnungseigentum darf nicht Eigentum zweiter Klasse werden

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