Rechtsirrtum: Vermieter dürfen vermeintlich herrenlose Fahrräder entfernen

(13.03.2020) Viele Vermieter lassen kaputte, vermeintlich herrenlose Fahrräder von Stellplätzen vor den Häusern, aus Hinterhöfen oder Fahrradkellern entfernen. Doch das dürfen sie nicht so einfach.

Quelle: IMR News Mietrecht
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