Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) fordert nach dem Koalitionsausschuss vom 8.3.2020 weitere Maßnahmen im Arbeitsrecht zur Unterstützung von Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise, damit möglichst kein Unternehmen in Deutschland in Insolvenz gerät und möglichst kein Arbeitsplatz verloren geht. Zahlreiche Betriebsräte sagen inzwischen vorgeschriebene Betriebsversammlungen ab; ebenso untersagen viele Unternehmen Besprechungen ab einer bestimmten Teilnehmermenge.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Corona-Krise: BVAU fordert weitere Maßnahmen im Arbeitsrecht