Kurzzeitige Untervermietungen ist Zweckentfremdung

Bußgeld von 6.000 Euro wegen Zweckentfremdung von Wohnraum verhängt

(03.03.2020) Am 13.01.2020 verurteilte die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München einen 45jährigen Münchner Werbekaufmann wegen einer Ordnungswidrigkeit der Zweckentfremdung von Wohnraum zu einer Geldbuße von 6.000,00 Euro.

Quelle: IMR News Mietrecht
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