Bundesrat fordert härteres Vorgehen gegen Mietwucher

(02.12.2019) Der Bundesrat möchte härter gegen Mietwucher vorgehen. Er beschloss am 29. November 2019 einen Gesetzentwurf, der eine Verdoppelung des derzeit geltenden Bußgeldrahmens vorsieht: auf 100.000 Euro. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß, erklärt die Länderkammer.

Quelle: IBR News
Link: Bundesrat fordert härteres Vorgehen gegen Mietwucher

Bundesrat fordert härteres Vorgehen gegen Mietwucher

Ähnliche Beiträge

IG BAU-Chef Feiger: "Jetzt wird gestreikt, und zwar massiv"

Unternehmensverbände im Bauhauptgewerbe haben Schlichterspruch abgelehnt. (06.05.2024) „Jetzt wird gestreikt, und das massiv.“ Das kündigt der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, unmissverständlich an, nachdem die Tarifgemeinschaft des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes den Schlichterspruch am heutigen Freitag, 3. Mai, abgelehnt haben. Jetzt würden flächendeckend in ganz Deutschland

Gemeinsame Pressemitteilung: Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab

Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab (06.05.2024) Die arbeitgeberseitigen Sozialpartner, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, haben heute den Schlichterspruch vom 19. April 2024 für die Schlichtung der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe abgelehnt. Quelle: IBR News Link: Gemeinsame Pressemitteilung: Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab

Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam

(06.05.2024) Der BGH prä­zi­siert seine Recht­spre­chung zur Wirk­sam­keit von Ver­trä­gen bei Schwarz­geld­ab­re­den. Grund­stücks­kauf­ver­trä­ge sind dem­nach nicht grund­sätz­lich nich­tig, wenn bei der Be­ur­kun­dung ein ge­rin­ge­rer Preis an­ge­ge­ben wurde, um Steu­ern zu hin­ter­zie­hen. Bei Werk­ver­trä­gen hat der BGH schon mehr­fach an­ders ent­schie­den. Quelle: IBR News Link: Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam