Maßnahmen gegen rückläufige Baugenehmigungszahlen – Prozesse in Bauämtern optimieren und digitalisieren

(20.11.2019) Angesichts der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen fordert der Immobilienverband IVD eine zügige und bundesweite Prozessoptimierung in den Bauämtern. Laut Statistischem Bundesamt wurden zwischen Januar und September dieses Jahres für insgesamt 257.900 Wohnungen Baugenehmigungen erteilt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Anzahl der Neubaugenehmigungen damit um 1,9 Prozent gesunken. Es bräuchte jedoch in diesem Zeitraum rund 281.000 Baugenehmigungen, um die von der Bundesregierung gesetzte Zielmarke von 375.000 Wohnungen pro Jahr zu erreichen.

Quelle: IBR News
Link: Maßnahmen gegen rückläufige Baugenehmigungszahlen – Prozesse in Bauämtern optimieren und digitalisieren

Maßnahmen gegen rückläufige Baugenehmigungszahlen – Prozesse in Bauämtern optimieren und digitalisieren

Ähnliche Beiträge

IG BAU-Chef Feiger: "Jetzt wird gestreikt, und zwar massiv"

Unternehmensverbände im Bauhauptgewerbe haben Schlichterspruch abgelehnt. (06.05.2024) „Jetzt wird gestreikt, und das massiv.“ Das kündigt der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, unmissverständlich an, nachdem die Tarifgemeinschaft des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes den Schlichterspruch am heutigen Freitag, 3. Mai, abgelehnt haben. Jetzt würden flächendeckend in ganz Deutschland

Gemeinsame Pressemitteilung: Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab

Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab (06.05.2024) Die arbeitgeberseitigen Sozialpartner, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, haben heute den Schlichterspruch vom 19. April 2024 für die Schlichtung der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe abgelehnt. Quelle: IBR News Link: Gemeinsame Pressemitteilung: Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab

Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam

(06.05.2024) Der BGH prä­zi­siert seine Recht­spre­chung zur Wirk­sam­keit von Ver­trä­gen bei Schwarz­geld­ab­re­den. Grund­stücks­kauf­ver­trä­ge sind dem­nach nicht grund­sätz­lich nich­tig, wenn bei der Be­ur­kun­dung ein ge­rin­ge­rer Preis an­ge­ge­ben wurde, um Steu­ern zu hin­ter­zie­hen. Bei Werk­ver­trä­gen hat der BGH schon mehr­fach an­ders ent­schie­den. Quelle: IBR News Link: Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam