Bundesinnenministerium: Mietendeckel verstößt gegen Grundgesetz

(19.11.2019) Der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer E-Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am 16.11.2019 veröffentlichte. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden.

Quelle: IMR News Mietrecht
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