Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals "Wenigermiete.de" beschäftigt BGH

(18.10.2019) Verstößt das Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals „Wenigermiete.de“ gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, weil es sich bei dem Angebot eher um eine Rechts- als um eine Inkassodienstleistung handelt? Dies muss der Bundesgerichtshof klären. In der Verhandlung am 16.10.2019 deuteten die BGH-Richter an, dass sie den Begriff Inkasso eher großzügig auslegen wollen. Auf das Urteil, das am 27.11.2019 ergehen soll, wartet eine ganze Branche.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals "Wenigermiete.de" beschäftigt BGH

Geschäftsmodell des Legal-Tech-Portals "Wenigermiete.de" beschäftigt BGH

Ähnliche Beiträge

Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

(26.04.2024) Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 24.04.2024 (Az.: 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln ist gefordert!

(26.04.2024) Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt erstmals auf Bundesebene ein Leitbild vor, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Das begrüßen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln

Wohnraumbefragung: Ein Drittel offen für Teilen, Umbauen oder Vermieten

(26.04.2024) Kann Tauschen oder Teilen von wenig genutztem Wohnraum ein Weg sein, um Wohnraummangel zu beheben? Das hat der gemeinnützige Verband Wohneigentum als bundesweit größter Verband für das selbstgenutzte Wohneigentum in einer Online-Befragung unter Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung untersucht. Ergebnis: Es gibt Potential, Widerstand und Zustimmung. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wohnraumbefragung: Ein Drittel