Immobilien schwarz auf weiß: Welche Unterlagen Hausbesitzer vorhalten sollten

(11.10.2019) Wer ein Auto besitzt, hat es einfach: Alle wichtigen Informationen über seinen Wagen erfährt der Besitzer aus dem Fahrzeugschein oder dem Kfz-Brief. Bei Immobilien ist dies leider etwas anders. „Immer wieder stellen wir Immobilienmakler fest, dass das Wissen über die eigene Immobilie sehr lückenhaft ist“, erläutert Burkhard Blandfort, Vorsitzender des IVD West. Oft fehlen Unterlagen oder Besitzer wissen nicht, wo welche Informationen zu finden sind.

Quelle: IBR News
Link: Immobilien schwarz auf weiß: Welche Unterlagen Hausbesitzer vorhalten sollten

Immobilien schwarz auf weiß: Welche Unterlagen Hausbesitzer vorhalten sollten

Ähnliche Beiträge

Anwohner hat das Zeitschlagen von Kirchenglocken zu dulden

Nachbarrechtsklage bleibt erfolglos (07.05.2024) Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Regensburg zurückgewiesen. Der Kläger hatte im Zivilrechtweg das Unterlassen des Zeitschlagens der Kirchenglocken begehrt. Quelle: IBR News Link: Anwohner hat das Zeitschlagen von Kirchenglocken zu dulden

Freie Wahl bei der Wärmeversorgung: Schornstein erhöht die Flexibilität und macht unabhängig

(07.05.2024) Wer einen Neubau plant, sollte auf jeden Fall an den Schornstein denken. Aber auch Bestandsgebäude können mit einem Schornstein nachgerüstet werden, denn die große Mehrheit der Immobilienbesitzer wünscht sich früher oder später neben der Zentralheizung eine weitere nachhaltige Wärmequelle wie ein Kaminfeuer, bei dem Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Mittelpunkt stehen. Wichtig

Scans sind keine Kopien: Dokumentenpauschale für Anwalt entfällt

(07.05.2024) Scan­nen An­wäl­te Do­ku­men­te, etwa Ge­richts­ak­ten, zur di­gi­ta­len Be­ar­bei­tung ein, be­grün­det das kei­nen An­spruch auf Er­stat­tung einer Do­ku­men­ten­pau­scha­le. Denn ein­ge­scann­te Do­ku­men­te seien keine Ko­pi­en im Sinn des Aus­lagen­tat­be­stands Nr. 7000 VV RVG, ent­schied das OLG Bam­berg. Quelle: IBR News Link: Scans sind keine Kopien: Dokumentenpauschale für Anwalt entfällt