FG Baden-Württemberg: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst notwendige statische Berechnungen

(08.10.2019) Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG umfasst auch Aufwendungen für statische Berechnungen, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich sind. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 04.07.2019 entschieden (Az.: 1 K 1384/19). Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 29/19 die Revision anhängig.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: FG Baden-Württemberg: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst notwendige statische Berechnungen

FG Baden-Württemberg: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst notwendige statische Berechnungen

Ähnliche Beiträge

Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024

Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge steigt auf 13,69 Euro brutto. (03.05.2024) In Berlin stieg zum 1. Mai 2024 das Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto. Darüber informiert die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024

Farbe und Struktur: Was moderne Fenster und Türen bieten

(03.05.2024) Wer mit offenen Augen durch Städte und Dörfer geht, weiß: Fenster und Türen können mit gutem Aussehen nicht nur Häuser, sondern ganze Straßen aufwerten. Das liegt auch an der Vielfalt, die sich für Häuslebauer ebenso wie bei Gewerbeimmobilien durch Rahmenmaterialien, Farben und Oberflächen bieten. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) stellt einige Optionen vor.