Wohnungsnot: Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben

(30.09.2019) Der 12. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hat mit Beschluss vom 20. August 2019 die Berufung von Airbnb gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zugelassen.

Quelle: IBR News
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