Ist der Wortlaut eines Tarifvertrages bezüglich der Auszahlung einer Härtegeldzahlung insofern uneindeutig, als dass nicht ersichtlich ist, ob die Zahlung einmalig oder jährlich erfolgen soll, sind die für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln anzuwenden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die Auslegung eines Tarifvertrags folgt üblicher Gesetzesauslegungs-Methodik