Sachgrundlose Befristung: Vom Arbeitgeber bezahlte Dienstreise zählt zur Arbeitszeit

Auch eine Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für eine sachgrundlose Befristung um nur einen Tag aufgrund einer Dienstreise führt dazu, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Die einvernehmliche und von der Arbeitgeberin bezahlte Dienstreise zählt nicht zur Freizeit des Arbeitnehmers, sondern wird bereits innerhalb des Arbeitsverhältnisses erbracht.

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