Bundesregierung widerspricht Mahnschreiben der EU

(16.07.2019) In einem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Auftragswertermittlung hat die Bundesregierung ihre Auslegung des Rechts verteidigt. Eine Entscheidung scheint in weiter Ferne. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen eingeleitet. Die Bundesregierung hatte bis zum 28. Mai Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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