Blitzer-Urteil: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar

Juli 14, 2019 | Verkehrs- und Schadensrecht

Wenn sich ein Betroffener gegen das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung wendet, muss er die Möglichkeit haben, die Validität der standardisierten Messung zu überprüfen. Dies ist aber bei dem Messgerät Traffistar S 350 mangels Speicherung der Rohmessdaten nicht möglich. Damit werden die Grundrechte auf ein faires Verfahren verletzt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Blitzer-Urteil: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar

Ähnliche Beiträge

BauGB-Novelle: Eigentümer nicht wie Investoren behandeln

(04.05.2026) Der gemeinnützige Verband Wohneigentum hat zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Der Verband begrüßt die Zielsetzung der Novelle, Planungsverfahren zu beschleunigen und die...