VPB: Grundschuld löschen oder stehen lassen?

(03.07.2019) Wer eine Immobilie kauft und dazu eine Grundschuld aufnimmt, der räumt der Bank ein Grundpfandrecht auf das Grundstück ein. Dieses Recht wird im Grundbuch offiziell eingetragen und sichert der Bank den Zugriff auf die Immobilie, falls die Käufer ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Quelle: IBR News
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