Handy am Steuer: Bloßes halten eines Mobiltelefons ist keine Benutzung

Juni 7, 2019 | Verkehrs- und Schadensrecht

Das bloße Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeugs, erfüllt noch nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO. Es bedarf vielmehr zur Erfüllung dieses Tatbestands einer Benutzung dieses Geräts. Das bloße In-die-Hand-Nehmen des Gerätes, um es nur woanders hinzulegen, ist keine Nutzung.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Handy am Steuer: Bloßes halten eines Mobiltelefons ist keine Benutzung

Ähnliche Beiträge

Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes

(21.08.2026) Nach der Sommer-Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat der Berliner Vergabeservice zahlreiche Formulare überarbeitet und neue Versionen eingeführt. Hintergrund ist vor allem die strengere Tariftreueregelung, die nun...