VPB: Bei Einkommensteuererklärung an Handwerkerrechnungen denken

(29.05.2019) Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung war bislang der 31. Mai. Ab diesem Jahr haben alle Steuerpflichtigen länger Zeit: Die Steuererklärung 2018 muss erst am 31. Juli beim Finanzamt vorliegen. Steuerpflichtige sollten dabei die Handwerkerrechnungen aus dem vergangenen Jahr nicht vergessen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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