Urteil: Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer Weihnachtszuwendung – Jahressondervergütung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 15. Juni 1994 idF des Änderungstarifvertrags vom 9. September 2007

Urteil 10 AZR 596/17 vom 30.01.2019

Quelle: Pressemeldungen des Bundesarbeitsgerichts
Link: Urteil: Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer Weihnachtszuwendung – Jahressondervergütung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 15. Juni 1994 idF des Änderungstarifvertrags vom 9. September 2007

Urteil: Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer Weihnachtszuwendung – Jahressondervergütung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 15. Juni 1994 idF des Änderungstarifvertrags vom 9. September 2007

Ähnliche Beiträge

Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden

Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?

Sind die Anwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch dann erstattungsfähig, wenn der Anwalt erst in der Berufungsinstanz eingeschaltet wurde und die Berufungsbegründung sogar schon abgegeben war? Ja, urteilte das BAG entgegen den Vorinstanzen – wenn noch die Möglichkeit zu neuem, sinnvollen Sachvortrag besteht. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Keine Erstattung von Anwaltskosten wegen später Mandatierung?