Berufungsgericht darf Vergleichsmiete trotz abweichenden Sachverständigengutachtens in erster Instanz auf Mietspiegel gründen

(06.05.2019) In einem am 11. April 2019 verkündeten Urteil, dessen Urteilsgründe nunmehr vorliegen, hat die unter anderem für Berufungen in Wohnraumsachen zuständige 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin sich in dem Verfahren 67 S 21/19 u.a. zur Anwendbarkeit des Berliner Mietspiegels 2017 geäußert.

Quelle: IMR News Mietrecht
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