FG Köln: Eigenheim-Renovierung durch Fernsehshow ist geldwerter Vorteil

(03.05.2019) Der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern. Dies hat das Kölner Finanzgericht in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden (Beschluss vom 28.02.2019, Az.: 1 V 2304/18).

Quelle: IBR News
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