Ein Autofahrer war verantwortlich für einen Unfall mit einem Radler. Dieser machte für sein Rennrad mit Carbonrahmen Reparaturkosten von circa 3.832,85 Euro geltend. Bei Gericht bezifferte ein Sachverständiger den angemessenen Wiederbeschaffungswert allerdings nur auf 1.447,60 €.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: 130%-Rechtsprechung auch bei Fahrrädern