Urteil: 130%-Rechtsprechung auch bei Fahrrädern

Apr. 22, 2019 | Verkehrs- und Schadensrecht

Ein Autofahrer war verantwortlich für einen Unfall mit einem Radler. Dieser machte für sein Rennrad mit Carbonrahmen Reparaturkosten von circa 3.832,85 Euro geltend. Bei Gericht bezifferte ein Sachverständiger den angemessenen  Wiederbeschaffungswert allerdings nur auf 1.447,60 €.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: 130%-Rechtsprechung auch bei Fahrrädern

Ähnliche Beiträge

Wohnungsbautag: Weniger diskutieren, einfach mehr bauen

(30.03.2026) Zum heutigen Wohnungsbau-Tag erklärt Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Der Bund muss beim Wohnungsbau jetzt Tempo machen. Es vergehen von der Planung über die Genehmigung bis zur Fertigstellung einer Wohnung in der...

Parkraumbedarf des Handwerks wird endlich mitgedacht

(30.03.2026) Zur Verabschiedung der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch den Deutschen Bundestag am 26. März 2026 erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):