Statistik der Nachprüfungsverfahren 2018

(16.04.2019) Das BMWi hat die Statistik zu den in 2018 bearbeiteten und eingangenen Nachprüfungsverfahren vorgelegt. Meldepflichtig sind die Vergabekammern und OLG-Vergabesenate, Grundlage ist § 184 GWB. Die Veröffentlichung erfolgt seit 1999 und damit dieses Jahr zum 20. Mal.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Statistik der Nachprüfungsverfahren 2018

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