Kurzzeitige Vermietung vor Veräußerung einer langjährig eigengenutzten Eigentumswohnung steuerunschädlich

(03.04.2019) Der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung, die vor der Veräußerung kurzzeitig vermietet wurde, innerhalb von 10 Jahren seit deren Erwerb unterliegt nicht der Steuerpflicht. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit jetzt mitgeteiltem Urteil vom 07.12.2018 entschieden (Az.: 13 K 289/17). Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX B 28/19 eine Nichtzulassungsbeschwerde anhängig.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Kurzzeitige Vermietung vor Veräußerung einer langjährig eigengenutzten Eigentumswohnung steuerunschädlich

Kurzzeitige Vermietung vor Veräußerung einer langjährig eigengenutzten Eigentumswohnung steuerunschädlich

Ähnliche Beiträge

Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024

Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge steigt auf 13,69 Euro brutto. (03.05.2024) In Berlin stieg zum 1. Mai 2024 das Mindeststundenentgelt für öffentliche Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto. Darüber informiert die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Berlin: Anhebung des Vergabemindestlohns zum 1. Mai 2024

Farbe und Struktur: Was moderne Fenster und Türen bieten

(03.05.2024) Wer mit offenen Augen durch Städte und Dörfer geht, weiß: Fenster und Türen können mit gutem Aussehen nicht nur Häuser, sondern ganze Straßen aufwerten. Das liegt auch an der Vielfalt, die sich für Häuslebauer ebenso wie bei Gewerbeimmobilien durch Rahmenmaterialien, Farben und Oberflächen bieten. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) stellt einige Optionen vor.