BGH, Urteil vom 12.02.2019 – VI ZR 141/18

März 11, 2019 | Verkehrs- und Schadensrecht

Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund der ihn gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB treffenden Schadensminderungspflicht auch dann gehalten sein, ein ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermitteltes günstigere …

Quelle: Open Jur Verkehrsrecht
Link: BGH, Urteil vom 12.02.2019 – VI ZR 141/18

Ähnliche Beiträge

Arzt im Tarifsinn trotz beschränkter Berufsausübungserlaubnis

Der Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund) erstreckt sich neben approbierten Ärzten auch auf solche, die über eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs verfügen.