Anwaltskanzlei hat keinen Anspruch auf Bewohnerparkausweise

(21.02.2019) Eine Anwaltskanzlei ist mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen auf Erteilung von zehn Bewohnerparkausweisen für ihre Partner und Mitarbeiter der Kanzlei gescheitert. Bereits der früher gängige Begriff des „Anwohners“ habe nicht denjenigen erfasst, der im Bereich des anwohnerberechtigten Parkens einer Berufstätigkeit nachgehe und dort „nur“ – selbstständig oder unselbstständig – arbeite, so das Gericht.

Quelle: IBR News
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