BFH: Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein

BFH ändert Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

(07.02.2019) Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein, wie der Bundesfinanzhof (BFH) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 22.11.2018 – V R 65/17 zur Umsatzsteuer entschieden hat. Stattdessen erbringen die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen.

Quelle: IBR News
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