Bei einem Fahrer-Assistenzsystem kann beim heutigen Stand der Technik nicht erwartet werden, dass dies wie ein menschlicher Fahrer auf alle Besonderheiten vorausschauend reagiert. Solange das System nicht selbständig verkehrsordnungswidrige Fahrmanöver durchführt, liegt regelmäßig kein Mangel vor.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil Autokauf: Kein perfektes Fahrerassistenzsystem – Mangel?