Ralf Dupré
ist bundesweit bei allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht prozessführungsbefugt.
Arbeitsrecht – zwei Seiten einer Medaille
In wirtschaftlich turbulenten Zeiten, in denen die Digitalisierung nebst KI immer mehr um sich greift, ständig Umstrukturierungen stattfinden und Arbeitsplätze abgebaut werden, hat das Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“ Hochkonjunktur. Es ist in einer Vielzahl von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und dem eigenen Arbeitsvertrag geregelt sowie durch höchstrichterliche Urteile geprägt und ausgestaltet. Auch europarechtliche Vorgaben nehmen immer mehr Einfluss auf unser Arbeitsrecht.
Ich verfüge als Rechtsanwalt über eine mehr als 20-jährige Berufserfahrung und bin als Fachanwalt hochspezialisiert auf die Beratung und Prozessführung (inklusive Einigungsstellen- und Beschlussverfahren) auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Zu meinen Auftraggebern zählen mittelständische Unternehmen, Vorstandsmitglieder, GmbH-Geschäftsführer, (leitende) Angestellte, kaufmännische und gewerbliche Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Ich kenne somit „beide Seiten der Medaille“. Angrenzende Rechtsgebiete, z. B. das Sozial- und Steuerrecht, decke ich entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit hierauf spezialisierten Steuer- und Rentenberatern sowie Fachanwälten für Sozialrecht ab.
Ralf Dupré ist bundesweit bei allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht prozessführungsbefugt.

Ralf Dupré
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht
Insbesondere in folgenden Beratungsgebieten können Sie auf meine Erfahrung setzen:
Arbeits- und Dienstvertragsrecht
Welche Komponenten gehören in einen Arbeitsvertrag? Wann kommt ein Vertrag zustande? Sollte er schriftlich gefasst sein oder genügen mündliche Vereinbarungen? Was müssen Sie in Bezug auf einen Dienstwagen beachten? In welchen Fällen gilt ein Wettbewerbsverbot?
Ob Angestelltenvertrag oder Geschäftsführeranstellungsvertrag in der GmbH oder als Organmitglied im Vorstand einer AG: Ich berate Sie in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, bevor Sie unterzeichnen oder prüfe den Ihnen vorliegenden Vertragsentwurf. Sind Sie selbst Arbeitgeber, entwickle ich mit Ihnen gemeinsam qualifizierte Anstellungsverträge für Ihre (zukünftigen) Mitarbeiter.
Ich habe dabei immer die aktuelle Rechtsprechung im Blick, die bei der Formulierung arbeitsvertraglicher Regelungen zur Vermeidung von Nachteilen beachtet werden muss.
Kündigungsschutz und Abfindungen
Für wen und ab wann gilt Kündigungsschutz? Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll? Welche Sonderregelungen gibt es? Was bedeutet Unkündbarkeit? In welchen Fällen steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu und in welcher Höhe? Und welche Rolle spielt der Betriebsrat beim Kündigungsschutz?
Ich berate Sie, wenn Sie Fragen zur Klausel „Kündigung“ in Ihrem Arbeitsvertrag haben. Im Fall einer ausgesprochenen oder bevorstehenden Kündigung vertrete ich Ihr Recht und setze bei Bedarf im Verhandlungsweg für Sie eine angemessene Abfindung als „Gegenleistung“ für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes durch. Natürlich auch, wenn Sie leitender Angestellter oder Geschäftsführer sind.
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge mit Abfindung
Welche Regelungen müssen bei einem Aufhebungsvertrag oder einem Abwicklungsvertrag z.B. in Bezug auf Freistellung, Zeugnis, Abfindung oder Urlaubsabgeltung beachtet werden? Wie kann ich eine möglichst hohe Abfindung verhandeln? Wie kann eine Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld vermieden werden?
Sowohl der Aufhebungs- als auch der Abwicklungsvertrag sollten sowohl aus Sicht des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers nur mit anwaltlicher Beratung und schriftlich geschlossen werden, da die Tragweite der Klauseln in solchen Verträgen schwer überschaubar ist. Ich verfüge über sehr viel Erfahrung, was die Ausgestaltung und Durchsetzung solcher Verträge mit einer angemessenen Abfindung betrifft.
Zeugnisse
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dass ihm, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
Was muss das Zeugnis enthalten? Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis mit der Note ,,Gut“ sowie Anspruch auf eine ,,Bedauerns -Dankes -und Gute Wünsche-Formel“ als Schlussformel bei dem Endzeugnis? Worin liegt der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis? Darf es elektronisch ausgestellt sein? Wie lange nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf? Wann besteht ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses?
Oft sind auch die Formulierungen hinsichtlich Arbeitsleistung, Qualifikation oder dienstlichem Verhalten Grund für eine Auseinandersetzung. Für Arbeitnehmer prüfe ich die Formulierung und ,,übersetze“ die Zeugnissprache nebst der sich daraus ergebenden ,,Schulnote“. In Streitfällen vertrete ich Sie bis hin zur Klage vor dem Arbeitsgericht. Arbeitgebern helfe ich bei der Formulierung von aussagekräftigen Zeugnissen für die Arbeitnehmer, so dass Auseinandersetzungen vermieden werden können.
Betriebsübergang (§613aBGB)
Wann handelt es sich um einen Betriebsübergang, wann um einen Betriebsteilübergang? Wer ist davon betroffen? Wer haftet? Welche Fristen sind einzuhalten? Muss ein Angestellter dem Übergang auf den neuen Betriebserwerber zustimmen? Welche Fragen prüfen die Arbeitsgerichte? Sind Kündigungen oder Lohnkürzungen bzw. der Abschluss neuer Arbeitsverträge aus Anlass eines Betriebsübergangs rechtens?
Die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber beim Betriebs- oder Betriebsteilübergang sind durch die Rechtsprechung vorgegeben. Innerhalb welcher Frist und wie können Arbeitnehmer einem Betriebsübergang widersprechen? Welche Rechtsfolgen hat ein Widerspruch?
Betriebsräten helfe ich bei der Vorbereitung von Betriebsänderungen bei Betriebsübergängen.
Arbeitgeber, sei es der Betriebsveräußerer oder der Betriebserwerber, unterstütze ich in allen Fragen der Gestaltung einer wirksamen Unterrichtung gegenüber der Belegschaft sowie der Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan (§111, §112 BetrVG) und Abfindungen
Wann liegt eine Betriebsänderung vor, z.B. bei Zusammenlegung, Aufspaltung von Betrieben, Personalabbau oder der Einführung neuer Arbeitsmethoden? Inwieweit besteht bei einer Betriebsänderung eine Mitbestimmung des Betriebsrates? Welche Informationspflicht hat der Arbeitgeber und wie wird er dieser gerecht? Muss mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandelt oder ein Sozialplan mit Abfindungen für die Arbeitnehmer vereinbart werden?
Ich berate/unterstütze Sie – Arbeitgeber oder Betriebsrat – bei den Verhandlungen zum Interessenausgleich oder bei der Errichtung eines Sozialplans, falls erforderlich auch in der Einigungsstelle und vertrete Sie auch vor dem Arbeitsgericht.
Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht
Welche Rolle spielen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen? Auf welche Arbeitsverhältnisse sind sie anzuwenden? Inwieweit sind sie bindend?
Sowohl im Tarifvertrag als auch in der Betriebsvereinbarung sind Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer sowie des Arbeitgebers bzw. der Betriebsräte geregelt. Ich berate Sie – Arbeitgeber wie Betriebsräte – bei der Ausgestaltung der Betriebsvereinbarungen. Sollte es in Ihrem Betrieb zu Problemen bei der Durchführung derselben kommen, vertrete ich Sie entsprechend Ihrer Wünsche.
Abfindung
Ich vertrete Sie mit Verhandlungsgeschick, wenn es darum geht, eine lohnende Abfindung für Sie durchzusetzen. Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil!
Eine Abfindung muss sich für Sie lohnen!
Versucht Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag durch eine Abfindung zu „versüßen“? Werden Sie das Gefühl nicht los, dass mit dem Angebot etwas nicht stimmt? Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Arbeitgeber Sie unter Wert abfindet. Sprechen Sie mit mir. Ich habe in zahlreichen Verhandlungen und auch vor Gericht erfolgreich für meine Mandanten Abfindungen erstritten, die über das Angebot der Arbeitgeber hinausgingen.
Stark vertreten durch Ihren Fachanwalt!
Mit dem Angebot einer Abfindung versuchen Arbeitgeber, den Widerstand des Arbeitnehmers gegen eine Kündigung schon früh zu unterminieren. Mit gutem Grund:
Setzen sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr, kann es für den Arbeitgeber teurer werden. Nutzen Sie mit meiner Hilfe die Möglichkeiten, eine höhere Abfindung zu erreichen. Die Abfindung ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei.
Abfindungsrechner
Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung
Arbeitstagbezug bei der Berechnung und Erfüllung von Urlaub
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen zu erfolgen. Dies gilt auch im Rettungsdienst. Unter Berücksichtigung der in §§ 9 bis 13 ArbZG vorgesehenen Ruhetage wäre die dauerhafte...
Arbeitstagbezug bei der Berechnung und Erfüllung von Urlaub
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen zu erfolgen. Dies gilt auch im Rettungsdienst. Unter Berücksichtigung der in §§ 9 bis 13 ArbZG vorgesehenen Ruhetage wäre die dauerhafte...
Schulungen
Gesetze ändern sich – bleiben Sie auf dem Laufenden!
Wir bieten Ihnen und Ihrem Team sowie Betriebsräten Schulungen und Vorträge zu allen speziellen Fachthemen des Arbeitsrechts an.
Ralf Dupré, Fachanwalt für Arbeitsrecht, verfügt über jahrelange Erfahrungen als Dozent und Referent sowohl bei renommierten externen Anbietern als auch bei In-house-Schulungen.
Fragen Sie bitte nach unserem Angebot oder nennen Sie Ihr Thema. Wir vereinbaren mit Ihnen einen individuellen Termin.
Oder nehmen Sie und Ihre Mitarbeiter an unseren Schulungen und Vorträgen teil.
Bewertungen durch unsere Mandanten
Dupré | Schmidt | d‘Oleire Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Fortbildungen
Seit 2015 erbringt Rechtsanwalt Ralf Dupré die Fortbildungs-Nachweise als Fachanwalt über seine Referententätigkeit.
