Keine TÜV-Plakette für nicht nachgerüstetes Dieselfahrzeug

Aug. 18, 2018 | Verkehrs- und Schadensrecht

Der Besitzer eines Dieselfahrzeuges begehrt die Erteilung einer HU-Plakette. Diese hatte der Prüfer versagt, weil bei der Prüfung der Mangel „812 E Motormanagement-/Abgasreinigungssystem – Ausführung unzulässig“ festgestellt wurde. Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass die Tüvplakette zu Recht versagt worden ist.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Keine TÜV-Plakette für nicht nachgerüstetes Dieselfahrzeug

Ähnliche Beiträge

EuGH-Vorlage zu vergütetem Vaterschaftsurlaub

Das BVerwG hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zu der Frage vorgelegt, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss.

Baukonjunktur: Krise im Wohnungsbau – Straßenbau schwach

Iran-Krieg dämpft Hoffnung auf Erholung (30.04.2026) Die Stimmung in der baden-württembergischen Bauwirtschaft ist gedämpft: Trotz eines Auftragszuwachses von real 18,7 Prozent in den Monaten Januar und Februar 2026 sind die Zukunftserwartungen in den Bauunternehmen...

Müssen Mieter im Frühling den Rasen mähen und Bäume fällen?

(30.04.2026) Im Frühling wird es wieder Zeit, den Garten zu pflegen - dies gilt auch in so manchem Mietshaus. Oft löst das Thema Gartenpflege jedoch Missverständnisse und Konflikte zwischen Mietern und Vermietern aus, die dann in Rechtsstreitigkeiten enden. Beide...