(08.08.2018) Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weist den Vorwurf zurück, dass sie sich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu spät dafür eingesetzt hat, die Wiederinbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) mit einer Testphase zu beginnen, in der eine passive Nutzungspflicht für Rechtsanwälte nicht gilt. Dies geht aus einer Mitteilung vom 06.08.2018 hervor.
Quelle: IBR News
Link: BRAK weist Vorwürfe um Verzögerungen im Zusammenhang mit der beA-Testphase zurück