Direktionsrecht: Hausmeister kann an einer zweiten Schule eingesetzt werden

Ein Schulhausmeister kann grundsätzlich an einer zweiten Schule eingesetzt werden. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst dies, wenn keine andere Regelung getroffen wurde. Es gibt keinen Grundsatz, wonach ein Schulhausmeister nur für eine Schule tätig werden kann.

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