Arztbesuch während der Arbeitszeit als unverschuldete Arbeitsversäumnis mit Anspruch auf bezahlte Freistellung

Der Arbeitnehmer muss versuchen, die Arbeitsversäumnis wegen eines Arztbesuchs möglichst zu vermeiden und etwa Sprechstunden außerhalb der Arbeitszeiten wahrzunehmen, wenn keine medizinischen Gründe für einen sofortigen Besuch sprechen. Ein Fall unverschuldeter Arbeitsversäumnis liegt bei einem Arztbesuch vor, wenn der Arzt auf terminliche Wünsche keine Rücksicht nehmen kann oder will.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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