Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess entschieden. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: BGH zu Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess