In nachfolgender Entscheidung äußert sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Einsatz privater Dienstleister bei Verkehrsmessungen. Unter anderem muss die Ordnungsbehörde die Umwandlung und Auswertung des Beweismittels selbst durchführen.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Geblitzt – Geschwindigkeitsmessung durch privaten Dienstleister