Gerade in Wohngegenden sind die Straßenränder regelmäßig mit Kfz zugeparkt. Autofahrer müssen hier einen regelrechten Slalom zurücklegen und bei Gegenverkehr eventuell sogar hinter den geparkten Fahrzeugen kurzzeitig anhalten. Bevor sie weiterfahren, sollten sie sich jedoch vergewissern, dass sich von hinten kein Pkw nähert, der sie überholen möchte. Wer nämlich blindlings losfährt und mit dem Überholenden zusammenkracht, muss haften.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Unfall an Engstelle: Wer muss haften?