Urteil Dashcam: Permanente Aufzeichnungen als Beweismittel nach Parkrempler?

Okt. 3, 2017 | Verkehrs- und Schadensrecht

Eine Frau hatte in ihrem Auto jeweils vorne und hinten eine Dashcam installiert, die laufend Videoaufzeichnungen anfertigten. Eines Tages stellte sie Beschädigungen an ihrem Auto fest und brachte die Aufzeichnungen als Beweismittel zur Polizei. Gegen die Frau wurde Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz eingeleitet. Zu Recht?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil Dashcam: Permanente Aufzeichnungen als Beweismittel nach Parkrempler?

Ähnliche Beiträge

1 ABR 38/24

Betriebsverfassungsrechtliche Normen - Gemeinschaftsbetrieb

10 AZR 261/24

Tariflicher Inflationsausgleich - weiterer Leistungszweck - Elternzeit - mittelbare Diskriminierung

Aus Ideen müssen Umsetzungen werden

(06.05.2026) BAUINDUSTRIE-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller zur veröffentlichten Bilanz des Bundesbauministeriums über das erste Regierungsjahr: Der Wohnungsbaumarkt ist auch ein Jahr nach Beginn der schwarz-roten Koalition noch nicht in Schwung gekommen. Auch...