Unfallort Waschstraße – wer haftet, wenn es kracht?

Feb. 26, 2017 | Verkehrs- und Schadensrecht

In Waschstraßen werden die Kfz auf einem Förderband transportiert. Hier kann es schnell zu Unfällen kommen. In solchen Fällen stellt sich daher die Frage, wer haften muss: der Betreiber der Waschstraße, der Auffahrende oder sein Vordermann?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Unfallort Waschstraße – wer haftet, wenn es kracht?

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....