Münchens Oberbürgermeister hält an Tempo 30 auf der Landshuter Allee fest. Nach einem Kurswechsel der Stadt erklärt die Deutsche Umwelthilfe ihr Klageverfahren für erledigt. Der jahrelange Streit könnte damit vorbei sein.
AG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2025 – 31 OWi 356 Js 102672/25
1. Bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels ProVida 2000 modular muss zwischen der Messung als solcher und der späteren Auswertung der Geschwindigkeit (z.B. mittels ViDistA-Auswertesystem) unterschie ...
