Rückforderung von Ausbildungskosten aufgrund tarifvertraglicher Regelung

Jan. 22, 2026 | Arbeitsrecht

Eine tarifvertragliche Regelung, wonach Ausbildungskosten bei einer frühzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen sind, ist grds. zulässig. Auch bei einer nur grob differenzierenden Rückzahlungsregelung haben die Tarifvertragsparteien die Grenzen ihrer Gestaltungsfreiheit nicht überschritten.

Ähnliche Beiträge

5 AZR 122/25

Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung

Mehrarbeitszuschläge: Teilzeit braucht anteilige Zuschlagsgrenzen

Eine tarifvertragliche Regelung, die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte an die Überschreitung einer einheitlichen Wochenarbeitszeit knüpft, verstößt mangels sachlicher Rechtfertigung gegen § 4 Abs. 1 TzBfG und ist insoweit nach § 134 BGB...