Ob Fahrgemeinschaft, Elterntaxi oder spontane Mitfahrt: Wer fremde Personen im eigenen Fahrzeug mitnimmt, begibt sich haftungsrechtlich auf heikles Terrain. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang haftet.
AG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2025 – 31 OWi 356 Js 102672/25
1. Bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels ProVida 2000 modular muss zwischen der Messung als solcher und der späteren Auswertung der Geschwindigkeit (z.B. mittels ViDistA-Auswertesystem) unterschie ...
