Es war schon lange gefordert worden, nun geht die Bundesjustizministerin es an: E-Scooter sollen haftungsrechtlich wie andere Kfz behandelt werden, damit Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Das betrifft Halter- und Fahrerhaftung.
AG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2025 – 31 OWi 356 Js 102672/25
1. Bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels ProVida 2000 modular muss zwischen der Messung als solcher und der späteren Auswertung der Geschwindigkeit (z.B. mittels ViDistA-Auswertesystem) unterschie ...
