OLG Oldenburg zur Betriebsgefahr bei Motorrädern: Ein fliegender Fasan ist keine höhere Gewalt

Nov. 24, 2025 | Verkehrs- und Schadensrecht

Für Unfallschäden hat das Straßenverkehrsrecht eigentlich eine klare Haftungsverteilung. Aber wer haftet, wenn der Beifahrer auf einem Motorrad stürzt, weil ein Fasan gegen seinen Helm fliegt? Damit hat sich das OLG Oldenburg beschäftigt.

Ähnliche Beiträge

6 AZR 73/25

TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen

Auslegung eines Aufhebungsvertrags – falsa demonstratio

Auch wenn ein Arbeitnehmer in den Beratungsgesprächen zu den Rahmenbedingungen für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages abstrakt darauf hingewiesen worden ist, dass in der zweiten Phase eine Anrechnung eines (auch nur potentiellen) Arbeitslosengelds stattfinden...